Garantie
Savoir Beds bietet eine 25-jährige Garantie auf die Grundbestandteile Ihres Bettes. Die Garantie gilt nicht für Matratzen, die ohne Savoir Boxspring verwendet werden und ebenso nicht für Topper. Bitte befolgen Sie die Pflegehinweise, um sicherzustellen, dass Ihre Garantie gültig bleibt. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Bett innerhalb eines Monats nach dem Kauf registrieren.
Zusätzlich zu den Rechten, die dem Verbraucher nach deutschem Recht eingeräumt werden, gilt für alle Bett-Sets von Savoir Beds Limited (SBL) eine 25-jährige Garantie gegen Bruch der Bettfedern oder des Bettrahmens.
SBL bietet die folgende Garantie:
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung und gilt für 25 Jahre. Die Garantie gilt nur für Erstkäufer. Damit die Garantie gültig ist, muss die ausgefüllte Garantiekarte zur Registrierung an SBL gesendet werden oder das Registrierungsformular muss innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung ausgefüllt werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Garantiekarte an SBL gesendet wird oder dass die Online-Registrierung innerhalb eines Monats nach Lieferung abgeschlossen wird.
2. Die Garantie erstreckt sich auf den Bruch von Metallfedern oder des Rahmens der Boxspring. Von der Garantie ausgeschlossen sind Forderungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung entstanden sind; Schäden, die durch die Verwendung eines ungeeigneten Bettrahmens oder einer ungeeigneten Unterlage verursacht wurden (bei verbundenen Boxen, Schäden, die durch die Nichtverwendung eines geeigneten Bettrahmens mit angemessener Halterung in jeder Ecke verursacht wurden) sowie Schäden an der Matratze aufgrund der Verwendung eines ungeeigneten oder alten Boxspring-/Unterbau-/Lamellensystems. Die Garantie gilt nicht für Bett-Sets, die sich nicht in hygienischem Zustand befinden.
3. Die Garantie gilt nur für Endverbraucher, die das Bett selbst von einem autorisierten Showroom in dem Land
gekauft haben, in dem sich das Bett befindet und die eine schriftliche Reklamation bei SBL unter Angabe der
Produktionsnummer eingereicht haben innerhalb einer angemessenen Zeit, nach dem der Schaden bemerkt wurde oder hätte bemerkt werden müssen.
4. Nach Eingang der Reklamation wird SBL das Problem innerhalb einer angemessenen Zeit prüfen und beheben. SBL informiert den Kunden darüber, ob diese Prüfung und/oder Reparatur beim Kunden durchgeführt wird oder ob das Bett zur Prüfung und/oder Reparatur zu SBL oder einem von SBL autorisierten Showroom transportiert werden soll. SBL organisiert den erforderlichen Transport, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Käufer ist jedoch für die Transportkosten des Produkts zum und vom Showroom oder der SBL-Produktionsstätte verantwortlich. SBL behält sich das Recht vor, zu entscheiden, wie die Situation behoben werden soll, und wird das Bett auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. Falls identische Materialien zum Zeitpunkt der Reklamation nicht verfügbar sind, wird SBL gleich- oder höherwertiges Material ersetzen oder nach eigenem Ermessen eine Erstattung vornehmen.
5. Stellt sich heraus, dass der Fehler nicht unter die Garantie fällt, trägt der Käufer nach Ermessen von SBL die durch die irrtümliche Reklamation entstandenen Kosten.
6. SBL haftet nicht für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch oder der Unfähigkeit zum Gebrauch dieses Produkts oder aus der Verletzung dieser oder einer anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie ergeben. SBL garantiert nicht, dass dieses Produkt für jedweden medizinischen Zustand einer Person geeignet ist.
7. Die Garantieerklärung beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß der geltenden Verbrauchergesetzgebung.